• 08.05.2025
  • Juristische Rundschau (JR)

Der Missbrauch von Vorsorgevollmachten und seine strafrechtlichen Konsequenzen

A. Schindluder treiben mit Vorsorgevollmachten

Schindluder ist eine inzwischen aus der Zeit geratene Bezeichnung für alte oder kranke Haustiere, die ihr Gnadenbrot nicht mehr erhalten und stattdessen zum Abdecker bzw. Schinder gebracht werden. Ältere Menschen werden häufig nicht besser behandelt. Die Opferdisposition der Generation ü70 zeichnet sich vor allem durch ihre psychosoziale Situation aus. Die Menschen sind in ihrem Alltag oft isoliert oder haben einen nur geringen sozialen Austausch, sodass die Personen leicht zu verunsichern sind und schnell Vertrauensverhältnisse aufgebaut werden können, die man wiederum einfach ausnutzen kann. Das Schindluder mit betagten Menschen beschränkt sich nicht nur auf Lappalien, sondern birgt verschiedenste Deliktsrisiken, die von den Vermögens- und Eigentumsdelikten bis hin zu den Straftaten gegen die persönliche Freiheit reichen. Das Vermögen der Elterngeneration weckt oftmals Begehrlichkeiten bei den Jüngeren und eröffnet die Erbschleicherei. Kriminologisch ist damit ein Handeln angesprochen, das darauf abzielt, sich auf unlautere Weise eine zivil- bzw. erbrechtliche Position zu verschaffen, die den Zugriff auf das Vermögen des (künftigen) Erblassers erlaubt. Während die Erbschleicherei noch im Preußischen Allgemeinen Landrecht einen eigenen Straftatbestand darstellte, fällt die Einordnung unter die modernen Tatbestände des StGB nicht immer leicht. Die konkreten Erscheinungsformen sind vielfältig. Der Paradefall ist die direkte Einflussnahme auf die Errichtung eines Testaments. Wer den Tod des Erblassers nicht abwarten will, versucht, das Vermögen der betagten Person schon zu Lebzeiten auszuhöhlen. Angesichts von 6,4 Millionen Vorsorgevollmachten, die allein im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer niedergelegt sind und damit 6,4 Millionen Tatgelegenheiten dokumentieren, liegt die rechtstatsächliche Verfolgung solcher Straftaten noch im »Dornröschenschlaf«. Im Folgenden soll der Missbrauch von Vorsorgevollmachten zunächst im Hinblick auf vermögensschädigendes Verhalten untersucht werden (dazu unten B.), ehe sodann der Blick auf den Missbrauch in gesundheitlichen Angelegenheiten gerichtet wird (dazu unten C.)

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Juristische Rundschau (JR)
Quelle: Fundstelle:
  • JR 2025, 262-269
Autoren:
  • Prof. Dr. Marco Mansdörfer
  • Julia Aileen Kreutz