• 06.03.2026
  • Familienrecht kompakt (FK)

Scheidung: Sexueller Übergriff auf gemeinsame Tochter reicht nicht für eine Härtefallscheidung

Sexueller Übergriff auf gemeinsame Tochter reicht nicht für eine Härtefallscheidung Das OLG Karlsruhe hat einen Härtefall nach § 1565 Abs. 2 BGB auch bei einem sexuellen Übergriff auf die gemeinsame Tochter abgelehnt. Es müssen über den reinen Tatvorwurf hinausgehende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es unzumutbar wäre, das formale Eheband für die verbleibenden Monate bis zum Ablauf des Trennungsjahrs beizubehalten. Der Beitrag zeigt auf, welche Anforderungen der BGH an eine Härtefallscheidung stellt.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Familienrecht kompakt (FK).
Zugriff erhalten Sie mit:

juris Familienrecht

Vom Ehevertrag über Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft und Scheidungsvereinbarungen bis zum Steuer- und Kostenrecht.

juris Familienrecht Premium

Inklusive Verfahrensrecht, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Kindschafts-, Unterhalts- und Scheidungsrecht.
Familienrecht kompakt (FK)
Quelle: Fundstelle:
  • FK 2026, 46-48
Autoren:
  • Gudrun Möller