• 02.05.2025
  • Familien-Rechtsberater (FamRB)

Grundzüge des Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts

Das EhenamensRÄG tritt am 1.5.2025 in Kraft. Der Beitrag stellt die wesentlichen neuen Regelungen vor. Es handelt sich bedauerlicherweise nicht um die gebotene Neustrukturierung des Namensrechts insgesamt unter Einbeziehung der öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Eine Gesamtregelung sollte nach wie vor in §§ 11 ff. BGB erfolgen.

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Familien-Rechtsberater (FamRB)
Quelle: Fundstelle:
  • FamRB 2025, 208-212
Autoren:
  • Alexander Erbarth