- 27.07.2026
- Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung des § 15a Abs. 1a EStG
Zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung des § 15a Abs. 1a EStG
In seinem Urteil vom 26.02.2026 (BFH, Urt. v. 26.02.2026 – IV R 27/23) hat der BFH die Verfassungsmäßigkeit von § 15a Abs. 1a Satz 1, 2. Fall EStG bejaht. Damit führt er diese, in der Literatur höchst strittige Frage der Klärung zu. Auch wenn die Entscheidung nicht im Interesse der Steuerpflichtigen ausfällt, ist sie in der Gesamtbetrachtung auf Grund der damit verbundenen Vereinfachungen und der verbleibenden Nutzbarkeit der Verluste über die Totalperiode zutreffend.
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