• 14.09.2026
  • Datenschutz-Berater (DSB)

Die EDSA-Guidelines zum Webscraping als allgemeine Rechtfertigung für die Verarbeitung von Art.-9-Daten

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat mit den Guidelines 3/2026 sehr praxisfreundliche Vorschläge gemacht, wie fremde Webseiten datenschutzkonform ausgelesen und die Daten anschließend zum Training von KI-Modellen verwendet werden können. Auch für Daten, die von Art. 9 DSGVO und Art. 10 DSGVO besonders geschützt werden, werden Lösungen angeboten. Jenseits des vorgesehenen Anwendungsbereichs der Guidelines können diese aufsichtsbehördlichen Vorschläge aber auch als Argumentationsgrundlage aufgegriffen werden, um alltagsrelevante Probleme im Kontext des Art. 9 DSGVO abzumildern.

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Datenschutz-Berater (DSB)
Quelle: Fundstelle:
  • DSB 2026, 284-286
Autoren:
  • Olaf Koglin