- 05.05.2026
- DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Unangemessene Benachteiligung durch Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung
Das LAG Köln hat die Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung für unwirksam erklärt. Spielraum für Unklarheiten, auch solche, die erst auf den zweiten oder dritten Blick auftreten, besteht nach dieser Entscheidung nicht. Arbeitgeber sollten unbedingt darauf achten, Fortbildungsvereinbarungen so präzise wie nur irgend möglich abzufassen.
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