• 23.03.2026
  • DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht

Betriebsratswahlen: Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften in Matrix-Strukturen

In Matrix-Organisationen stellt sich häufig die Frage, welchem Betrieb Führungskräfte betriebsverfassungsrechtlich zuzuordnen sind. Das BAG stellt nun klar, dass Führungskräfte in Matrix-Strukturen, die in die Organisation mehrerer Betriebe tatsächlich eingegliedert sind, bei der Wahl des Betriebsrats auch in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein können. Dies kann auch Auswirkungen auf die Anzahl der Betriebsratsmitglieder des betroffenen Betriebs haben.

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DER BETRIEB (DB), Rubrik Arbeitsrecht
Quelle: Fundstelle:
  • DB 2026, 670
Autoren:
  • Martina Dierks