• 13.05.2025
  • Betriebliche Prävention (BePr)

Wie weit gehen die arbeitsschutzrechtlichen Fürsorgepflichten?

Allgemein ist anerkannt, dass dem Arbeitgeber umfangreiche Fürsorgeverpflichtungen seinen Beschäftigten gegenüber obliegen. Konkretisiert werden diese heutzutage im Wesentlichen durch öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften. Fraglich bleibt in Einzelfällen allerdings, wie weit diese im konkreten Fall reichen. Nachfolgender Beitrag erläutert, wie weit arbeitsschutzrechtliche Fürsorgeverpflichtungen eigentlich gehen.

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Betriebliche Prävention (BePr)
Quelle: Fundstelle:
  • BePr 2025, 231-234
Autoren:
  • Patrick Aligbe