- 17.04.2026
- juris PraxisKommentar SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 4. Auflage, § 18h SGB IV (Stand: 2026)
Die Neuregelung des
§ 18h SGB IV
definiert die Begriffe des Unternehmens, des
Beschäftigungsbetriebes und der Betriebsstätte. Diese sind für mehrere Bereiche des
Sozialversicherungsrechts maßgebend. Die Vorschrift wurde durch § 6 Nr.3 des Gesetzes zur
Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BGBl. 2025 I Nr. 355)
eingefügt. Sie ist am 24.12.2025 in Kraft getreten.2
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