Inkassodienstleistung und Inkassokosten
Ein Praxisleitfaden für Rechtsanwälte, Inkassodienstleister und die Justiz
2008 hat der Gesetzgeber die Inkassodienstleister mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom reinen Kaufmann zum Rechtsdienstleister gemacht und 2021 wurde die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Rechtsdienstleistern mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vollzogen. Umso wichtiger wird für die Zukunft die Abgrenzung der Rechtsdienstleistung von der Inkassodienstleistung. Dies gilt umso mehr als die Abgrenzung unmittelbare Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Rechtsdienstleistung wird höher vergütet als die Inkassodienstleistung.
Daneben hat der Bundesgerichtshof seit 2019 in vier Leitentscheidungen den Inkassodienstleistern einen breiteren Tätigkeitsraum gegeben, während der Gesetzgeber den Rechtsanwälten mit dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt einen größeren Verhandlungsspielraum im Wettbewerb gegeben hat. Die dritte Auflage zeichnet all dies nach.
Der Praxisleitfaden erläutert in der Neuauflage
- die spezifische Arbeitsweise des Inkassodienstleisters und des Rechtsanwaltes bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen
- die Abgrenzung von Inkasso- zu Rechtsdienstleistungen
- den Aktionsradius von Inkassodienstleistern
- die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten dem Grunde (materiell-rechtliche und prozessuale Kostenerstattungsansprüche) und der Höhe nach auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung
- besondere Fallkonstellationen in der Praxis wie beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt, das Konzerninkasso und den Forderungskauf
Autor Frank-Michael Goebel ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Koblenz, nachdem er zuvor viele Jahre einer Zivilkammer des Landgerichts Koblenz, u. a. einer Spezialkammer für Beschwerdeverfahren, angehört hat und schon zuvor am Amtsgericht mit Vollstreckungsverfahren befasst war. Er ist als Referent für praxisorientierte Workshops und Seminare für Rechtsanwälte, Inkassodienstleister, Gläubigern, Drittschuldnern bei Führungskräften, Abteilungs- und Teamleitern sowie der Sachbearbeiter bekannt. Daneben leitet er den Sachkundelehrgang für Inkassounternehmen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und ist seit mehr als 15 Jahren Vorsitzender der Prüfungskommission zum Erwerb der theoretischen Sachkunde als Voraussetzung der Berufserlaubnis als Inkassodienstleister.
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