Namhafte Autoren aus Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft und Wissenschaft stellen die Grundlagen des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrensrechts anschaulich dar – orientiert an deren Bedeutung für effektiven Rechtsschutz in der Praxis. Inhaltlich folgt die Darstellung dem chronologischen Ablauf des Verwaltungsverfahrens von seinem Beginn bis zum Abschluss letztinstanzlicher Rechtsschutzverfahren. Für jede Phase des Verfahrens werden die Voraussetzungen erfolgreichen prozeduralen Handelns nach Maßgabe der Struktur seiner jeweiligen Rechtsgrundlagen mit vielen praktischen Beispielen erläutert.
Umfassend und praxisorientiert erläutert ist auch in der 5. Auflage das gesamte Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes und der Länder (einschließlich des EG-Amtshilfegesetzes), das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren sowie das Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Beiträge zum Verwaltungsprozessrecht berücksichtigen neben der Verwaltungsgerichtsordnung und den danach anzuwendenden Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes auch die kostenrechtlichen Nebengesetze, die Vorschriften über die Verfassungsbeschwerde, den Rechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof sowie die die Grundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs.
Rezensionen
"... um das Buch zu beschreiben, um es zu besprechen, reichen schon zwei Wörter: nahezu perfekt ... Hervorragend durchdacht ist zunächst einmal schon der grundlegende Ansatz: es handelt sich nicht um ein Werk, das (bloß) unter die Kommentare zum VwVfG und zur VwGO einzureihen wäre. Andererseits ist es aber auch kein Lehrbuch, ebenso wenig (nur) ein Handbuch für den Praktiker. Das "Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess" ist vielmehr alles in Einem." Regierungsrat Dr. Adolf Rebler in: DVBl 20/2018
"Insgesamt handelt es sich bei dem Handbuch um eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Werke für die verwaltungsrechtliche Praxis. Dabei zeichnet es sich besonders durch seine umfangreichen, aber sehr gut strukturierten Darstellungen des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsprozesses aus." Richterin Antonia Otto auf: http://dierezensenten.blogspot.de 22.3.2018
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