Betreuungrecht für die Praxis

- Das neue Recht ab 1.1.2023

Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert, es bleibt "kein Stein auf dem anderen".

Die Reform bedeutet vor allem:

  • Mehr Selbstbestimmung für Betroffene
  • Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer
  • Neues Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
  • Einführung eines Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuer mit Sachkundenachweis
  • Änderungen im Verfahrensrecht
  • Neue Vergütungsvorschriften (VBVG).

Vorteile der Neuauflage

Das neue FamRZ-Buch ist der ideale Reform-Begleiter für Richter, Rechtspfleger, Anwälte, Betreuer, Verfahrenspfleger, Betreuungsbehörden/-vereine, Gesundheitsbehörden, Pflegeheime, Ärzte und weitere professionelle Akteure.

Alles ist auf aktuellem Stand, das Änderungsgesetz v. 24.6.2022 (BGBl. I S. 959) und die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) v. 13.7.2022 (BGBl. I S. 1154) sind schon berücksichtigt. Systematisch und umfassend samt Verfahren und Rechtsmitteln einschließlich Übersichten und Praxistipps. Ein umfangreicher Anhang mit den relevanten neuen Gesetzestexten rundet das Werk ab.

Das neue Autorenteam

Die spezialisierten Autoren verfügen über langjährige Praxiserfahrungen und haben teilweise den Gesetzesentwurf mit erarbeitet bzw. waren am Reformprozess aktiv beteiligt. Sie bieten daher eine Gewähr für eine fundierte, praxisgerechte Darstellung.

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Der Titel ist in folgenden Produkten enthalten:

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Speziell konzipiert für alle, die sich mit dem Betreuungs- und Vormundschaftsrecht befassen.

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