Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
nachdem die G7-Digitalminister kürzlich den Schutz der Digital-Infrastruktur – namentlich die Unterseekabel – vor Bedrohungen als wichtiges gemeinsames Anliegen betont hatten, soll auch die EU dieses wichtige Thema aufgreifen – und zwar Richtung Georgien: Wie die Financial Times berichtet, soll die Kommission ein neues Strategiepapier entworfen haben, das sich unter anderem damit befasst.
Geplant ist angeblich ein neues Untersee-Datenkabel, welches im Schwarzen Meer verlaufen und die Internetverbindung nach Georgien verbessern soll. Hintergrund hierfür dürfte der Antrag auf Aufnahme in die EU sein, den Georgien Anfang März gestellt hat. Derzeit ist der „Balkon Europas“ primär über terrestrische Glasfaserverbindungen, die durch Russland verlaufen, an das Netz angeschlossen.
In dieser Ausgabe befasst sich zunächst Priska Katharina Büttel mit der Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen (BFH, Urt. v. 14.02.2023 - IX R 3/22) (Anm. 2).
Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Matthias Wenn zu der Frage, ob eine Werbung mit dem Namen eines nur identifizierbaren Unternehmens als Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts zu werten ist (OLG Hamm, Urt. v. 30.03.2023 - 4 U 130/21) (Anm. 3).
Ulrich Wahlers ist mit einer Anmerkung zur Darlegung eines konkreten immateriellen Schadens im Zusammenhang mit Art. 15 Abs. 1 DSGVO vertreten (LArbG Hamm, Urt. v. 02.12.2022 - 19 Sa 756/22) (Anm. 4).
Patrick Hecken und Nicolas Ziegler besprechen einen Beschluss des LG Ravensburg zur Nutzung strafprozessual erlangter Fingerabdrücke zum Entsperren biometrisch gesicherter Mobiltelefone auf Grundlage des § 81b Abs. 1 Var. 1 StPO (LG Ravensburg, Beschl. v. 14.02.2023 - 2 Qs 9/23 jug) (Anm. 5).
Schließlich setzt sich Luisa Lorenz mit der Zulässigkeit der Datenverarbeitung im Rahmen des Hamburgischen Krebsregisters auseinander (VG Hamburg, Urt. v. 28.07.2022 - 21 K 1802/21) (Anm. 6).
Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre
Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann