1. Zur Einkommensberechnung im Rahmen der Prüfung eines Kostenbeitragsanspruchs, insbesondere zur Abzugsfähigkeit von Werbungskosten und Steuernachforderungen.
2. Der festgesetzte Kostenbeitrag ist im konkreten Einzelfall auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig, denn der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt des Klägers bleibt bei Heranziehung zum Kostenbeitrag in der festgesetzten Höhe gewahrt (Ergebnis einer unterhaltsrechtlichen Vergleichsberechnung).