FG Saarbrücken |
2. Senat |
20.4.2010 |
2 K 1179/09 |
Bei der Berechnung des Grenzbetrages ist auch ohne gesonderten Nachweis ein Betrag von 16 Euro jährlich für Kontoführungsgebühren als beruflich bedingte Werbungskosten des Kindes bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.
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FG Saarbrücken |
2. Senat |
19.4.2010 |
2 K 1557/07 |
Hat das Finanzamt einen Haftungsgegenstand durch einen bestandskräftigen Haftungsbescheid geregelt, steht dessen Bestandskraft der erneuten Regelung des gleichen Sachverhaltes durch Erlass eines ergänzenden, neben den ersten Haftungsbescheid tretenden Haftungsbescheids entgegen. Hiervon unberührt bleibt die Korrektur des ersten Haftungsbescheides nach den Korrekturvorschriften der §§ 129 ff. AO.
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FG Saarbrücken |
1. Senat |
15.4.2010 |
1 K 1237/05 |
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LArbG Saarbrücken |
1. Kammer |
28.4.2010 |
1 Sa 65/09 |
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes im Betrieb verpflichtet sein kann.
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LArbG Saarbrücken |
1. Kammer |
28.4.2010 |
1(2) Sa 68/09 |
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes im Betrieb verpflichtet sein kann.
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LArbG Saarbrücken |
1. Kammer |
28.4.2010 |
1(2) Sa 70/09 |
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes im Betrieb verpflichtet sein kann.
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LG Saarbrücken |
5. Zivilkammer |
13.4.2010 |
5 T 303/09 |
Bruchteilseigentümer haften für das auf ihre Eigentumswohnung entfallende Wohngeld als Gesamtschuldner (§§ 421 BGB, 16 Abs. 2 WEG). Die für die Annahme des Gesamtschuldverhältnisses charakteristische Identität des Leistungsinteresses ergibt sich daraus, dass sich die Wohngeldzahlungsverpflichtung auf das Wohnungseigentum als solches bezieht und nicht auf die einzelnen Bruchteilseigentumsanteile. Die Eigentumswohnung, der Gegenstand des Wohnungseigentums, ist im Außenverhältnis ungeteilt, die Bruchteilsberechtigung der Miteigentümer im Innenverhältnis ist ideell und nicht real quotenmäßig zu verstehen.
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LG Saarbrücken |
13. Zivilkammer |
9.4.2010 |
13 S 219/09 |
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LSG Saarbrücken |
9. Senat |
13.4.2010 |
L 9 AS 15/09 |
Im Wege verfassungskonformer Auslegung von § 26 Abs. 2 SGB II ist bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die privat krankenversichert sind und aufgrund der Neuregelung in § 5 Abs. 5 a Satz 1 SGB V ab dem 01.Januar 2009 auch nicht mehr durch den Bezug von Arbeitslosengeld II versicherungspflichtig werden, der Beitrag zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe zu übernehmen.
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LSG Saarbrücken |
9. Senat |
13.4.2010 |
L 9 AS 18/09 |
Zu den nach § 22 SGB II übernahmefähigen Kosten der Unterkunft und Heizung zählen auch Nutzungsentschädigungen, die der Eigentümer eines Hauses für die Nutzung seines Eigentums an den Verkäufer zahlt, weil und solange er zur Zahlung des Kaufpreises nicht in der Lage ist.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
28.4.2010 |
9 WF 41/10 |
Erzielt ein Unterhaltsschuldner über einen längeren Zeitraum wegen seiner selbstständigen Tätigkeit keine beziehungsweise nur geringfügige Einkünfte, ist ihm ein fiktives Einkommen aus abhängiger Tätigkeit zuzurechnen.
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OLG Saarbrücken |
4. Zivilsenat |
27.4.2010 |
4 U 41/09 - 11 |
a. Gehen Factor und Unternehmer beim Abschluss eines Factoring-Vertrages übereinstimmend davon aus, dass die Hausbank des Unternehmens eine zuvor erteilte Globalzession sicher freigeben werde, so kann diese Vorstellung Geschäftsgrundlage des Factoring-Vertrages sein. b. Weigert sich die Bank, die an sie abgetretenen Forderungen freizugeben, ist der Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 S. 2 BGB zur Kündigung des Factoring-Vertrages berechtigt.
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OLG Saarbrücken |
5. Zivilsenat |
26.4.2010 |
5 W 81/10 - 33 |
Eine notarielles Verzeichnis im Sinne des § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB genügt den dort statuierten Anforderungen nur dann, wenn der Notar den Nachlassbestand eigenständig ermittelt hat und durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringt, für den Inhalt verantwortlich zu sein.
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OLG Saarbrücken |
1. Zivilsenat |
21.4.2010 |
1 U 247/09 - 58 |
a. Die dem berechtigten Inhaber eines Wohnrechts obliegende Pflicht, das Wohnrecht schonend auszuüben, beinhaltet auch die Verpflichtung, unnötige Stromkosten zu vermeiden, wenn diese nach dem Inhalt der vereinbarten Dienstbarkeit dem Verpflichteten zur Last fallen. b. Eine Anpassung der vertraglichen Regelung kommt in Betracht, wenn die bei Bestellung der Dienstbarkeit gegebenen tatsächlichen Verhältnisse eine wesentliche Änderung erfahren haben, die es unzumutbar erscheinen lassen, den Verpflichteten an der unbeschränkten Verpflichtung zur Tragung der Stromkosten festzuhalten.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
19.4.2010 |
9 WF 31/10 |
Hat der Antragsteller seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse weder vor Beendigung des Verfahrens erster Instanz noch innerhalb angemessener Frist nach der mündlichen Verhandlung in erster Instanz ausreichend dargelegt und belegt, ist Verfahrenskostenhilfe nicht zu bewilligen.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
13.4.2010 |
9 WF 28/10 |
Der Senat schließt sich der Auffassung an, wonach der berufsmäßige Verfahrensbeistand bei Bestellung für mehrere Geschwister als Vergütung aus der Staatskasse die Fallpauschale des § 158 Abs. 2 S. 2 FamFG für jedes Kind gesondert erhält.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
13.4.2010 |
9 WF 35/10 |
Die Ratenfestsetzung und die Berechnung des der Ratenfestsetzung zu Grunde liegenden einsetzbaren Vermögensteils sind nachvollziehbar zu begründen. Fehlt dem Beschluss die gebotene nachvollziehbare Begründung und wird diese auch nicht im Rahmen der Nichtabhilfeentscheidung nachgeholt, liegt darin ein Verfahrensmangel, der eine Zurückverweisung der Sache nach § 572 Abs. 3 ZPO an die Vorinstanz gerechtfertigt.
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OLG Saarbrücken |
4. Zivilsenat |
13.4.2010 |
4 U 425/09 - 120 |
Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so kann der Anscheinsbeweis dafür streiten, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugsverkehrs auf die Fahrbahn trat. Allerdings ist der Anscheinsbeweis erschüttert, wenn die Straße in der Annährungsrichtung des unfallbeteiligten Kraftfahrzeugs nur eingeschränkt eingesehen werden kann und die Möglichkeit besteht, dass der Kraftfahrer bei Beginn der Überquerung noch nicht wahrgenommen werden konnte.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
6.4.2010 |
9 WF 27/10 |
Nach der seit September 2009 maßgeblichen Regelungen in § 78 Abs. 2 FamFG erfolgt für Verfahren, in denen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist, im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe die Beiordnung eines Anwalts nur noch dann, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich erscheint. Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn es in dem Verfahren lediglich um die weitere Ausgestaltung eines bereits durch gerichtliche Entscheidung geregelten Umgangs zwischen minderjährigen Kindern und dem nichtbetreuenden Elternteils geht.
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OVG Saarlouis |
2. Senat |
29.4.2010 |
2 A 403/09 |
Bei Flächen, durch die in einem flachen Graben eine teilweise sichtbare Rohrleitung verläuft, die Quellwasser von der Quelle bis zu einem - mehrere 100 m entfernten - Bad leitet, handelt es sich nicht um ein Grundstück, auf dem ein oberirdisches Gewässer im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 SNG a.F. liegt. Der Begriff des Ödlands setzt voraus, dass es sich um nicht lohnend landwirtschaftlich nutzbares und deshalb nicht genutztes Land handelt. Eine gelegentlich erfolgte Mahd steht dem nicht entgegen, wenn das Mähen keinen landwirtschaftlichen Zwecken diente. § 36 Abs. 2 SNG a.F. bietet keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass bei Ödland an die ökologische Wertigkeit des Grundstücks höhere Anforderungen als bei anderen im Katalog des § 36 Abs. 1 SNG a.F. genannten Grundstücken an die Rechtfertigung der Rechtsausübung gestellt werden dürften. Das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht kann auch zum Erwerb von Ausgleichsflächen ausgeübt werden, wenn der Naturzustand auf den Flächen verbessert werden kann. Zur Rechtfertigung der Vorkaufsrechtsausübung im Sinne des § 36 Abs. 2 SNG a.F..
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OVG Saarlouis |
2. Senat |
29.4.2010 |
2 C 224/08 |
1. Eine unzulässige Negativ- oder Verhinderungsplanung liegt nicht schon dann vor, wenn eine Gemeinde eine bestimmte, von ihr städtebaulich als nicht wünschenswert erachtete Entwicklung durch eine Planung zugunsten des Naturschutzes korrigiert. 2. Ein Bebauungsplan, der Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) festsetzt, ist nur dann erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB, wenn sein Inhalt zulässig und seine Vollzugsfähigkeit dauerhaft gesichert ist. 3. Für einen ortsgebundenen und nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegierten Betrieb wie eine Sand- und Kiesgrube kann dem Eigentümer gegen eine Gemeinde als Wegeeigentümerin ein Anspruch darauf zustehen, dass ihm die Benutzung etwa eines Forst- oder Feldweges zum Zwecke der Erschließung gestattet wird. 4. Für die Beurteilung der Frage, ob eine unter den Schutz von Art. 14 Abs. 1 GG fallende und damit abwägungsbeachtliche Eigentumsposition sich aus der Absicht ergibt, die Sand- und Kiesgewinnung im Bereich einer vorhandenen Grube fortzusetzen oder wiederaufzunehmen, ist entscheidend, ob eine Sand- und Kiesgewinnung in dem in Rede stehenden Bereich an unüberwindlichen Genehmigungshindernissen scheitert. 5. Rechtswidrig ist ein Abwägungsergebnis dann, wenn der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen in einer Weise erfolgt ist, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht. Das Kriterium der "objektiven Gewichtigkeit" verlangt Evidenz, die Ebene unausweichlicher Erkenntnis. Insoweit gehört es zu den Aufgaben der Gerichte, die vorgenommene Abwägung nachzuvollziehen und zu prüfen, ob die Bilanz der für und wider die letztlich beschlossene Planung sprechenden öffentlichen und privaten Belange bei objektiver Würdigung eine unverhältnismäßige Fehlgewichtung erkennen lässt.
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OVG Saarlouis |
3. Senat |
26.4.2010 |
3 B 20/10 |
1. Bei der im Eilrechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung erscheint das staatliche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung weder im Hinblick auf Art. 12 GG noch im Hinblick auf die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit als offensichtlich rechtswidrig. 2. Bei summarischer Prüfung wird die Erfüllung des gemeinschaftsrechtlichen Kohärenzgebots auch nicht dadurch durchgreifend in Frage gestellt, dass im Bereich der neuen Bundesländer eine kleine Anzahl von zugelassenen privaten Sportwettanbietern auf der Grundlage von nach dem Gewerberecht der DDR erteilten Genehmigungen Sportwetten in Deutschland vertreibt. Dieser historisch bedingten Sonderkonstellation dürfte auch bei bundesweiter Kohärenzbetrachtung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen.
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OVG Saarlouis |
3. Senat |
21.4.2010 |
3 B 123/10 |
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OVG Saarlouis |
3. Senat |
14.4.2010 |
3 C 307/09 |
a) Der Erlass eines Anerkenntnisurteils ist auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässig. b) In den Fällen des § 87 a VwGO ist das Anerkenntnisurteil durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter zu erlassen. c) Der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bedarf es nicht.
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OVG Saarlouis |
2. Senat |
1.4.2010 |
2 A 486/09 |
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG setzt voraus, dass einem zur Ausreise verpflichteten Ausländer eine - auch freiwillige - Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dauerhaft objektiv unmöglich ist oder ihm, beispielsweise mit Blick auf grundrechtliche Gewährleistungen in Art. 6 GG oder den Art. 8 EMRK, subjektiv unzumutbar ist. Die den aufgrund einer von ihm geltend gemachten Passlosigkeit am Verlassen der Bundesrepublik gehinderten Ausländer treffende gesetzliche Pflicht zur "Mitwirkung" bei der Passbeschaffung nach § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG wird nicht dadurch erfüllt, dass er ausländerbehördliche Aufklärungsversuche nicht behindert und gewissermaßen "über sich ergehen lässt". Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat der Ausländer vielmehr allgemein für den Vollzug des Ausländergesetzes notwendige Unterlagen "beizubringen", wobei die Behörde allenfalls Hinweis- und gegebenenfalls Unterstützungspflichten treffen. In Verfahren auf Erlangung eines aufenthaltsrechtlichen Titels gehört es nicht zu den Pflichten der Ausländerbehörde, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts hinsichtlich der Identität oder der Staatsangehörigkeit des Betroffenen eine zwangsweise Vorführung nach § 82 Abs. 4 AufenthG bei der Auslandsvertretung des (mutmaßlichen) Heimatstaats zu veranlassen. Dem Ausländer ist es in dieser Situation auch grundsätzlich zuzumuten, staatliche Stellen im Heimatland, dort lebende Verwandte oder einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Beschaffung notwendiger Unterlagen zum Beleg seiner Identität und Herkunft zu betrauen.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
30.4.2010 |
3 K 467/09 |
Zur Frage, ob § 9 Abs. 5 BhVO (F. Juli 2007), der eine Beihilfegewährung für eine zahnärztliche Implantatversorgung vom Vorliegen bestimmter Indikationen abhängig macht, mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
30.4.2010 |
10 L 230/10 |
Einzelfall einer rechtmäßigen Aberkennung des Gebrauchsrechts einer ausländischen Fahrerlaubnis, die während der Sperrzeit erteilt wurde und als Wohnort des Inhabers den deutschen Heimatort des Antragstellers auswies.
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
29.4.2010 |
11 K 692/08 |
Zu den Voraussetzungen für die vermögensmindernde Berücksichtigung von Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Verwandten.
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
28.4.2010 |
5 K 1579/09 |
1. Das Allgemeine Gebührenverzeichnis berechtigt im Saarland die Immissionsschutzbehörde, neben den Gebühren für das Verfahren nach dem BImSchG Gebühren für die bauaufsichtliche Prüfung und Überwachung nach dem GebVerzBauaufsicht zu erheben. 2. Die Gebührenerhebung für die bauaufsichtliche Prüfung erfordert eine Entscheidung der Behörde über das bzw. die zur Genehmigung gestellten Vorhaben. 3. Windkraftanlagen können Gebäude darstellen, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 LBO SL erfüllen. 4. Ein Vorbescheid zum Nichtvorliegen der Sperrwirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB führt nicht zur Reduzierung des Gebührenanspruchs für die bauaufsichtliche Prüfung des Vorhabens. 5. Typenprüfungen begründen keinen Anspruch auf Reduzierung der im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren. 6. Gebühren in Höhe von weniger als 1 v.H. der Rohbau- und Herstellungskosten verstoßen nicht gegen das Äquivalenzprinzip.
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
28.4.2010 |
5 K 201/09 |
1. Die Nachbarklage gegen einen objektiv rechtswidrigen Befreiungsbescheid, mit dem eine Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplanes erteilt worden ist, hat nur dann Erfolg, wenn die Befreiung nach den Maßstäben zum Gebot der Rücksichtnahme die Rechte des Nachbarn verletzt. 2. Die Klage eines Nachbarn gegen einen Abweichungsbescheid, mit dem eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften erteilt worden ist, kann keinen Erfolg haben, wenn die Abweichung gegenüber einem Grundstück erteilt worden ist, das nicht im Eigentum des Klägers steht.
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