1. Die Erhebung einer Befreiungsgebühr für den Abriss und die Wiederbebauung einer im Bebauungsplan als nicht bebaubar dargestellten Fläche mit der Berechnungsformel Flächenvorteil (qm) x Bodenrichtwert (Euro/qm) x nutzungsabhängiger Prozentsatz ist rechtmäßig.
2. Bauplanerische Festsetzungen werden nicht bereits deshalb wirkungslos, weil die Gemeinde das Einvernehmen zur Befreiung erteilt.