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Gericht
Datum
Aktenzeichen
Stichwort
Entscheidungen vom 13. Mai 2016
Keine systemischen Mängel gibt es in Bulgarien bei der Unterbringung und Behandlung von Dublin-Rückkehrern jedenfalls solange, solange es sich hierbei nicht um Angehörige einer besonders verletzlichen Personengruppe handelt.