VG Saarlouis |
6. Kammer |
15.3.2012 |
6 K 1802/11 |
1. Beihilfeansprüche sind vererblich; der die Vererblichkeit ausschließende § 1 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BhV SL ist mangels gesetzlicher Grundlage nichtig (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 29.04.2010 - 2 C 77.08 -). 2. Die Jahresfrist des § 17 Abs. 3 Satz 1 BhV SL zur Beantragung von Beihilfen ist eine materielle Ausschlussfrist, nach deren Versäumung der Beihilfeanspruch gemäß § 17 Abs. 3 Satz 4 BhV SL erlischt. 3. Es bleibt mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 32 SVwVfG im gegebenen Fall offen, ob bei Versäumung der Ausschlussfrist eine - in der BhV SL selbst nicht, wohl aber in der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift vorgesehene - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit Blick auf § 32 Abs. 5 SVwVfG möglich ist. 4. Innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 32 Abs. 2 Satz 1 SVwVfG sind die Gründe darzulegen, aus denen sich die Wiedereinsetzungsvoraussetzungen ergeben; das gilt auch, wenn ein Wiedereinsetzungsantrag entbehrlich ist. 5. Zur Nichtigkeit des § 18 Abs. 1 BhV SL als Rechtsgrundlage für einen - im gegebenen Fall allerdings nicht streitgegenständlichen - originären Beihilfeanspruch der hinterbliebenen nächsten Angehörigen.
Rechtsmittel-AZ: 1 A 138/12
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VG Saarlouis |
6. Kammer |
16.5.2012 |
6 K 521/11 |
1. Die Beihilfe ist gegenüber Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung subsidiär. 2. § 4 Abs. 3 Satz 2 BhV SL schließt einen Beihilfeanspruch des dem Grunde nach beihilfeberechtigten Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung, dem ein Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag gewährt wird, zu den Aufwendungen, die über den von der gesetzlichen Krankenversicherten gewährten Festbetrag hinausgehen, aus. 3. Der Leistungsausschluss ist mit höherrangigem Recht vereinbar. 4. Die in dem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 15.10.1996 zum Wegfall der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen ergangenen Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes dargelegten Voraussetzungen für einen Beihilfeanspruch unter Vertrauensschutzgesichtspunkten liegen im gegebenen Fall nicht vor.
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VG Saarlouis |
6. Kammer |
22.3.2012 |
6 K 635/11 |
1. Nach § 67 Abs. 2 Satz 2 SBG (BeamtG SL) i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BhVO (BhV SL) in der zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Fassung sind Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen nach saarländischem Beihilferecht nicht mehr beihilfefähig. 2. Die Streichung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen verstößt nicht gegen verfassungsmäßige Rechte des Beihilfeberechtigten. Die Neuregelung ist vielmehr sowohl mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn als auch mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. 3. Auf eine Verletzung von Grundrechten der Heilpraktiker (etwa Art. 12 Abs. 1 GG) kann sich der Beihilfeberechtigte im Rahmen der von ihm erhobenen Verpflichtungsklage nicht berufen. Eine derartige Grundrechtsverletzung ist aus den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 10.05.1988 - 1 BvR 111/77 - (BVerfGE 78, 155) dargelegten Gründen im Übrigen ebenfalls nicht gegeben.
Rechtsmittel-AZ: 1 A 125/12
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VG Saarlouis |
6. Kammer |
28.11.2012 |
6 K 745/10 |
1. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 SPolG stellt eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die längerfristige offene Observation dar. 2. Die Polizei ist gehalten, ihre Gefahrenprognose bei länger anhaltender Observation regelmäßig zu überprüfen. 3. Die Dauerüberwachung war verhältnismäßig, da sie den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unberührt ließ und zum Schutz der Allgemeinheit vor einem gefährlichen Sexualstraftäter erfolgte.
Rechtsmittel-AZ: 3 A 13/13
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LSG Saarbrücken |
6. Senat |
27.7.2012 |
L 6 AL 15/10 |
Ein "Bezug" von Alg iSv § 131 IV SGB III ist zu verneinen, wenn die Leistungsbewilligung wegen des nachträglichen Eintritts eines Ruhenstatbestandes - hier nachträgliche Bwilligung von Krankengeld durch die AOK - rückwirkend aufgehoben wird.
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OVG Saarlouis |
7. Senat |
23.5.2012 |
7 B 116/12 |
1. Den Rechtsschutz gegen die Maßnahme der vorläufigen Dienstenthebung nach § 38 BDG regelt allein und abschließend die Vorschrift des § 63 BDG. 2. Liegt aufgrund eines bestandskräftigen (zurückweisenden) Widerspruchsbescheides ein (endgültig) wirksamer Widerruf der Beurlaubung vor, lebt die beamtenrechtliche Verpflichtung eines zuvor beurlaubten Beamten zur Dienstleistung wieder auf und ist Raum für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 BDG. Ob dies auch bei einem angefochtenen, jedoch für sofort vollziehbar erklärten Widerruf der Beurlaubung der Fall ist, bleibt, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, offen. 3. Offen bleiben auch die Fragen, ob der Widerruf der In-Sich-Beurlaubung eines Beamten nach § 387 Abs.3 SGB III eine zuvor erfolgte wirksame Beendigung des zwischen den Beteiligten bestehenden Arbeitsvertrages nach den Grundsätzen des Arbeitsrechts voraussetzt, und ob - falls dies nicht der Fall sein sollte - bei einem Personalratsmitglied nicht nur für eine Kündigung des Arbeitsvertrages sondern auch für den Widerruf der in seiner Person erfolgten In-sich-Beurlaubung die Zustimmung des Personalrates gemäß § 47 Abs. 1 BPersVG vorliegen muss. 4. Die vorläufige Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 BDG setzt voraus, dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird. Das Merkmal "voraussichtlich" gibt den Maßstab für die von der Behörde zu treffende Prognoseentscheidung vor, bei der auf den konkreten Einzelfall abgestellt werden muss. Deshalb genügt es nicht, dass das dem Beamten vorgeworfene Dienstvergehen generell geeignet ist, die Höchstmaßnahme zu rechtfertigen. Auch reicht es nicht, dass die Verhängung der Höchstmaßnahme möglich oder ebenso wahrscheinlich ist wie die Verhängung einer geringeren Maßnahme.
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VG Saarlouis |
8. Kammer |
27.2.2012 |
8 L 114/12 |
1. Zum Beteiligtenbegriff des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens 2. Zu den Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Beantragung von vorläufigem Rechtschutz im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren 3. Vorläufiger Rechtschutz im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren lässt lediglich einen Ausspruch verfahrenssichernden Inhalts zu, der über einen Feststellungsanspruch hinaus auch eine vorläufige Regelung möglich macht. 4. § 30 BPersVG ist zwingende Folge u. a. der vorläufigen Enthebung vom Dienst eines Beamten, auch wenn er In-sich-beurlaubt nach § 387 Abs. 3 SGB ist.
Rechtsmittel-AZ: 4 B 107/12
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VG Saarlouis |
8. Kammer |
8.6.2012 |
8 L 547/12 |
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VG Saarlouis |
8. Kammer |
20.6.2012 |
8 K 480/12 |
Ein Wahlrecht der Beschäftigten einer Agentur für Arbeit, denen nach § 44 g SGB II Tätigkeiten bei einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zugewiesen sind, zum Personalrat der zuweisenden Agentur für Arbeit besteht nicht.
Rechtsmittel-AZ: 4 A 235/12
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VG Saarlouis |
8. Kammer |
20.6.2012 |
8 K 1713/11 |
1. Ein Wahlrecht der Beschäftigten einer Agentur für Arbeit, denen nach § 44 g SGB II Tätigkeiten bei einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zugewiesen sind, zum Personalrat der zuweisenden Agentur für Arbeit besteht nicht. 2. Ebensowenig besteht ein Recht der den Jobcentern zugewiesenen Beschäftigten der Agentur für Arbeit auf Teilnahme an den Personalversammlungen der zuweisenden Anstellungsbehörde.
Rechtsmittel-AZ: 4 A 234/12
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VG Saarlouis |
8. Kammer |
5.9.2012 |
8 K 507/12 |
§ 33 Satz 2 BPersVG ist gegen den Wortlaut ergänzend dahin auszulegen, dass sich der dort statuierte Schutz starker Minderheiten nach den Wahlvorschlagslisten auch zu Gunsten der stärksten Liste wirkt, wenn sie das Quantum von einem Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht hat und nur deswegen bei der Zuwahl zum Vorstand des Personalrats unberücksichtigt bleibt, weil zwei schwächere Listen koalieren und sämtliche Vorstandsmitglieder stellen wollen (Anschluss an OVG Münster, Beschluss vom 25.11.1993, 1 A 346/93.PVB).
Rechtsmittel-AZ: 4 A 307/12
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OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
23.3.2012 |
8 U 570/10 - 158 |
Der Hersteller eines - auch für ayurvedische Behandlungen verwendeten - Sesamöls ist nicht verpflichtet, auf die Gefahr der Selbstentzündung von Sesamölrückständen auf nicht ausreichend gereinigten Textilien bei deren Behandlung in einem Wäschetrockner hinzuweisen.
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OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
5.4.2012 |
8 U 7/11 - 2 |
Zur Anlegerberatung beim Erwerb von Lehman-Zertifikaten
Zur Anlegerberatung beim Erwerb von Lehmann-Zertifikaten
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OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
13.9.2012 |
8 U 581/10 - 162 |
Die zwischen dem Gläubiger einer Spareinlage und dem Kreditinstitut getroffene Vereinbarung, dass die Rechte aus der Spareinlage mit dem Tode des Gläubigers auf einen Dritten übergehen, kann grundsätzlich auch dann, wenn diese Vereinbarung als unwiderruflich bezeichnet ist und der Dritte sie mitunterzeichnet hat, ohne Beteiligung des Dritten durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Kreditinstitut aufgehoben werden. Vor dem Tod des Gläubigers hat der Dritte kein Recht, sondern nur eine Chance auf künftigen Rechtserwerb.
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OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
13.9.2012 |
8 U 275/11 - 75 |
Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über einen mietvertraglichen Anspruch auf Zahlung eines Baukostenvorschusses.
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OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
4.10.2012 |
8 U 391/11 - 106 |
Zur Störung der Geschäftsgrundlage eines zum Zwecke der Errichtung einer Photovoltaikanlage geschlossenen Pachtvertrages über ehemaliges Ackerland infolge des Wegfalls der - durch die Anordnung einer Vergütungspflicht der Netzbetreiber bewirkten - Förderung von Photovoltaikanlagen auf solchen Flächen durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.8.2010.
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OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
11.10.2012 |
8 U 22/11 - 6 |
In einem Rechtsstreit zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ein früheres Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft ist, um Ansprüche der Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus einem mit der Aktiengesellschaft geschlossenen Beratungsvertrag wird die Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten.
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OLG Saarbrücken |
8. Zivilsenat |
20.12.2012 |
8 U 376/11 - 102 |
Nehmen zwei Schwestern im Interesse ihres nicht kreditwürdigen Vaters ein Darlehen auf, das der Finanzierung des Erwerbs eines Fahrzeugs dient, das der Vater für die Ausübung seines Berufes benötigt, so ist die von den Schwestern übernommene Verpflichtung rechtlich als eigene Darlehensschuld und nicht als reine Mithaftung zu qualifizieren.
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VG Saarlouis |
9. Kammer |
9.5.2012 |
9 K 76/12 |
Die Änderung eines Arbeitsablaufs dahingehend, dass die Zählung der Anzahl der Blätter gefertigter Ausgangspost danach, ob sie ein Blatt, zwei bis fünf Blatt oder mehr als sechs Blätter umfasst, und die Zuordnung zu drei entsprechend unterschiedlichen Postmappen zur vorsortierten Anlieferung an die Zentrale Postausgangsstelle führt nicht zu einer vermehrten geistig-psychischen Belastung der Bediensteten, wie sie eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung i.S.v. § 78 Abs. 1 Nr. 9 SpersVG u.a. voraussetzt.
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VG Saarlouis |
9. Kammer |
9.5.2012 |
9 K 181/12 |
1. Eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung i.S.v. § 78 Abs. 1 Nr. 9 SPersVG setzt u.a. eine entsprechende Zielgerichtetheit voraus. Hieran fehlt es, wenn die Arbeitsleistung zeitlich disponibel erbracht werden kann und darf. 2. Der Begriff der Änderung der Arbeitsorganisation in § 84 Nr. 5 SPersVG umfasst auch partielle Änderungen, wenn ihnen ein gewisses Gewicht zukommt.
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VG Saarlouis |
9. Kammer |
10.10.2012 |
9 K 465/12 |
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VG Saarlouis |
9. Kammer |
2.8.2012 |
9 K 88/12 |
Zur Frage der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 SPersVG bei Anordnung von Rufbereitschaft (bejaht; nicht rechtskräftig).
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LSG Saarbrücken |
9. Senat |
8.2.2012 |
L 9 AS 16/12 RG |
Eine gegen einen Beschluss gerichtete Anhörungsrüge, mit dem eine Gegenvorstellung gegen eine verfahrensbeendende Entscheidung - hier: Beschwerdenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren - zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig.
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OLG Saarbrücken |
9. Zivilsenat |
27.3.2012 |
9 W 253/11 - 33 |
Im eine Richterablehnung betreffenden Beschwerdeverfahren sind die Rechtsanwaltsgebühren des Prozessgegners regelmäßig dann angefallen, wenn dem Prozessbevollmächtigten die Beschwerdeschrift mit der Gelegenheit zur rechtlichen Prüfung zugesandt worden ist.
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OLG Saarbrücken |
9. Zivilsenat |
20.6.2012 |
9 W 8/12 - 1 |
Erstattungsfähigkeit von Parteireisekosten und Reisekosten des Prozessbevollmächtigten
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OLG Saarbrücken |
9. Zivilsenat |
25.5.2012 |
9 W 293/11 - 39 |
Gebühren und Auslagen für den Zeitraum nach Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzeröffnung sind nicht erstattungsfähig, da die Fortsetzung des Rechtsstreits zum gleichen Rechtszug wie das bisherige Verfahren gehört.
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OLG Saarbrücken |
9. Zivilsenat |
29.5.2012 |
9 W 49/12 - 9 |
Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten.
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
31.1.2012 |
10 L 73/12 |
Einzelfall eines erfolglosen Eilrechtsschutzantrages auf Untersagung von Abschiebungsmaßnahmen
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
9.1.2012 |
10 L 10/12 |
Der in Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 geregelte Ausweisungsschutz für Unionsbürger ist auf assoziationsrechtlich privilegierte türkische Staatsangehörige nicht übertragbar.
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
23.1.2012 |
10 L 46/12 |
: Ein unter Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten aus § 23 Abs. 1 AsylVfG verspätet gestellter Asylantrag ist entsprechend § 71 Abs. 1 AsylVfG als Folgeantrag zu bekunden, auf den ein Asylverfahren nur durchzuführen ist, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen.
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