OVG Saarlouis |
1. Senat |
2.6.2009 |
1 B 347/09 |
Die Gemeinden haben während der "heißen Wahlkampfphase" sicherzustellen, dass den Parteien, die sich an den Wahlen beteiligen, in angemessenem Umfang die Möglichkeit zur Selbstdarstellung durch Wahlsichtwerbung eröffnet ist. Dabei brauchen sie die diesbezüglichen Wünsche der Parteien nicht unbeschränkt zu erfüllen, sondern können in den Grenzen ihres durch das verfassungsrechtliche Gebot, ausreichende Flächen zur Verfügung zu stellen, beschränkten Ermessens entscheiden, auf welche Weise sie diesem Gebot Rechnung tragen.Zum Sachverhalt: Dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren lag ein Antrag des ...-Kreisverbandes - Saarbrücken-Stadt zugrunde, mit dem dieser begehrte, die Landeshauptstadt Saarbrücken zu verpflichten, ihm zu gestatten, großflächige Wahlplakattafeln des Formats 18/1 (3,56 m x 2,52 m) an 64 Standorten im Stadtgebiet Saarbrücken in der Zeit vom 27.4.2009 bis zum 27.9.2009 aufzustellen. Die Antragsgegnerin hielt dem Begehren entgegen, dass sie beschlossen habe, Wahlsichtwerbung in dieser Größe weder im öffentlichen Verkehrsraum noch auf Flächen ihres allgemeinen Liegenschaftsvermögens zuzulassen. Hinsichtlich des öffentlichen Straßenraums bestehe die Möglichkeit, eine Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen von Wahlkampfplakaten der üblichen Größe DIN A I (0,59 m x 0,81 m) bzw. DIN A 0 (0,841 m x 1,189 m) zu beantragen. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag zurückgewiesen, da die seitens der Antragsgegnerin praktizierte Verfahrensweise den politischen Parteien eine angemessene und wirksame Wahlwerbung ermögliche und das Stadtbild hierdurch wesentlich weniger als bei Aufstellen der gewünschten großformatigen Wahlplakate beeinträchtigt werde. Die Beschwerde des Antragstellers ist ohne Erfolg geblieben.
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
1.6.2009 |
10 L 268/09 |
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
29.5.2009 |
11 K 2084/07 |
Sich auf einen Grundlagenbescheid (hier: Einheitswertbescheid) beziehende Einwendungen können statthaft ausschließlich gegenüber dem Finanzamt und erforderlichenfalls in einem anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Die Verwaltungsgerichte sind bei der Kontrolle der die Grundsteuer betreffenden Abgabenbescheide an die im Einheitswertbescheid des Finanzamtes enthaltenen Vorgaben strikt gebunden und dürfen deren Richtigkeit nicht in Frage stellen.
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LG Saarbrücken |
13. Zivilkammer |
29.5.2009 |
13 S 181/08 |
1. Anders als auf privaten Parkflächen, auf denen kein besonderer Fahrverkehr zu erwarten ist, hat der Ein- und Aussteigende auf öffentlichen Parkplätzen in sinngemäßer Anwendung des § 14 StVO besondere Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen. Ähnlich wie im fließenden Verkehr schafft auch hier das Öffnen der Tür ein plötzliches Hindernis im zuvor freien Verkehrsraum und erweist sich damit als besonders gefährlich für die übrigen Verkehrsteilnehmer. 2. Derjenige, der auf einem öffentlichen Parkplatz in eine freie Parktasche einfährt, muss damit rechnen, dass daneben abgestellte Fahrzeuge noch mit Insassen besetzt sind, solange er sich nicht hinreichend vom Gegenteil überzeugen konnte. Er muss sich daher auf ein Türöffnen des Nachbarfahrzeuges einstellen und darf nicht darauf vertrauen, dass sich dessen Insassen verkehrsgerecht verhalten.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
29.5.2009 |
3 K 113/09 |
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
28.5.2009 |
10 K 104/09 |
Einzelfall einer zu Recht abgelehnten Ausnahmegenehmigung für Parken ohne Parkscheibe und ohne Höchstparkzeit von 2 Stunden betreffend einen im Außendienst tätigen Betriebsprüfer
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
28.5.2009 |
9 WF 53/09 |
Das Interesse des unterhaltspflichtigen Elternteils eine Aus- oder Weiterbildung aufzunehmen, hat grundsätzlich hinter dem Unterhaltsinteresse seiner Kinder zurückzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich der Unterhaltsschuldner in der Vergangenheit auf die Ausübung ungelernter Tätigkeiten beschränkt hat und kein Anlass besteht, eine Ausbildung zu beginnen, um die eigenen Arbeits- und Verdienstchancen zu verbessern.
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OLG Saarbrücken |
Vergabesenat |
27.5.2009 |
1 Verg 2/09 |
Die Auslegungsregel des § 23 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/A, die bei einem rechnerisch fehlerhaften Produkt aus Mengenansatz und Einheitspreis den angebotenen Einheitspreis für maßgebend erklärt, ist auch dann anzuwenden, wenn aus den Umständen eindeutig und zweifelfrei zu schließen ist, dass der Bieter einen anderen, ganz bestimmten Einheitspreis anbieten wollte.
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LG Saarbrücken |
5. Zivilkammer |
27.5.2009 |
5 S 26/08 |
1. Ein Wohnungseigentümer, der seine Eigentumswohnung gemäß § 90 ZVG in einer Zwangsversteigerung erworben hat, ist auch dann zur Zahlung der nach dem Eigentumserwerb fällig gewordenen Raten einer Sonderumlage verpflichtet, wenn die Sonderumlage bereits vor dem Eigentumserwerb beschlossen worden ist. 2. § 56 S. 2 ZVG, wonach der Ersteher von dem Zuschlag an die Lasten der im Wege der Zwangsversteigerung erworbenen Eigentumswohnung trägt, steht der Zahlungspflicht nicht entgegen. 3. Ein solcher Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht nichtig und er belastet den Erwerber in der Regel auch nicht unbillig.
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OVG Saarlouis |
1. Senat |
26.5.2009 |
1 A 15/09 |
1. Die Verletzung des Anhörungserfordernisses gem. § 3 Abs. 5 a GüKG ist als Verfahrensfehler nur dann beachtlich, wenn der Verwaltungsakt dadurch nicht nichtig wird oder eine andere Entscheidung in der Sache ergehen kann. 2. Ist eine Berufszugangsvoraussetzung nachträglich entfallen, ist eine Gemeinschaftslizenz gemäß Art. 8 Abs. 2 VO EWG 881/92 zwingend zu entziehen.
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
26.5.2009 |
10 L 364/09 |
Eine außergewöhnliche Härte im Sinne von § 36 Abs. 2 AufenthG ist nur dann anzunehmen, wenn im konkreten Einzelfall gewichtige Umstände vorliegen, die unter Berücksichtigung des Schutzgebotes aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und im Vergleich zu den übrigen geregelten Fällen des Familiennachzugs ausnahmsweise die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich machen. Die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis eintretenden Schwierigkeiten für den Erhalt der Familiengemeinschaft müssen nach ihrer Art und Schwere so ungewöhnlich und groß sein, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als schlechthin unvertretbar anzusehen ist. Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige generell nicht in der Lage ist, ein eigenständiges Leben zu führen, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe ange-wiesen ist und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet durch einen dortigen Angehörigen erbracht werden kann. Ein solches Bedürfnis kann etwa bei schwerwiegender Er-krankung oder Behinderung und/oder bei fortgeschrittenem Alter mit Pflegebedürftigkeit vorliegen und sich auch auf eine unabdingbare psychische Unterstützung beziehen.
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OLG Saarbrücken |
4. Zivilsenat |
26.5.2009 |
4 U 603/07 - 202 |
Die Rechtsgrundsätze über die Aufschlüsselung einer Teilklage finden keine Anwendung, wenn der Kläger den Ausgleich einer Vergleichsforderung erstrebt, mit deren Zahlung ein komplexes, mehrere selbständige prozessuale Ansprüche umfassendes Schadensereignis abgefunden werden soll.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
26.5.2009 |
9 WF 45/09 |
Die gemäß § 1379 BGB geschuldete Auskunft ist durch die Erklärung, über die von dem Auskunftsverlangen erfassten Umstände mangels Kenntnis bzw. Möglichkeit der Kenntniserlangung keine Auskunft erteilen zu können, erteilt.
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
26.5.2009 |
9 WF 55/09 |
Die Berechnung der Fahrtkosten ist entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG in der ab Juli 2004 gegebenen Fassung vorzunehmen.
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OVG Saarlouis |
1. Senat |
25.5.2009 |
1 A 325/08 |
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OVG Saarlouis |
3. Senat |
25.5.2009 |
3 A 281/09 |
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LG Saarbrücken |
5. Zivilkammer |
25.5.2009 |
5 T 90/09 |
1. Bei der Zwangsvollstreckung gegen einen Grundstückseigentümer, der einem Dritten eine nicht valutierte Grundschuld bestellt hat, können sowohl der Rückgewähranspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner als auch die künftige Eigentümergrundschuld gepfändet werden. 2. Ein Gläubiger, der im Wege der Zwangsvollstreckung Rechte des Schuldners (Grundstückseigentümers) wegen und aus einer nicht valutierten Fremdgrundschuld gegen den Drittschuldner gepfändet hat, darf jedenfalls dann nicht die Löschung der Grundschuld ohne die Zustimmung des Schuldners aus der durch die Pfändung erworbenen Rechtsposition betreiben, wenn er nicht ausdrücklich auch das Zustimmungsrecht des Schuldners (Grundstückseigentümers) aus § 1183 S. 1 BGB gepfändet hat.
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VG Saarlouis |
11. Kammer |
22.5.2009 |
11 L 124/09 |
Zu den Anforderungen an die Begründung der sofortigen Wirkung (hier: eines Kostenbei-tragsbescheides nach §§ 91 ff. SGB 8).
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VG Saarlouis |
5. Kammer |
20.5.2009 |
5 K 1653/08 |
1. Die Erhebung einer Befreiungsgebühr für den Abriss und die Wiederbebauung einer im Bebauungsplan als nicht bebaubar dargestellten Fläche mit der Berechnungsformel Flächenvorteil (qm) x Bodenrichtwert (Euro/qm) x nutzungsabhängiger Prozentsatz ist rechtmäßig. 2. Bauplanerische Festsetzungen werden nicht bereits deshalb wirkungslos, weil die Gemeinde das Einvernehmen zur Befreiung erteilt.
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OVG Saarlouis |
2. Senat |
19.5.2009 |
2 B 362/09 |
Bei der Festlegung der ausländerbehördlichen Zuständigkeit für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen einschließlich solcher zur Aufenthaltsbeendigung durch § 71 AufenthG hat der Bundesgesetzgeber von einer „Konservierung“ bei früheren Aufenthalten des Ausländers im Bundesgebiet begründeter Zuständigkeiten abgesehen. Die Zuständigkeit einer Ausländerbehörde für einen ausreisepflichtigen Ausländer endet daher grundsätzlich, wenn dieser seine Ausreisepflicht erfüllt hat. Für die Fälle der Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung gilt nichts anderes. Bei einer nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 AufenthG unerlaubten Wiedereinreise eines Ausländers nach einem – in diesem Sinne abgeschlossenen – Voraufenthalt sind für eine Zurückschiebung neben den Grenzbehörden (§ 71 Abs. 3 AufenthG) auch die zuständigen Behörden der Länder des dann aktuellen Aufenthalts zuständig. Dabei ist unerheblich, welche Ausländerbehörde vor dem Verlassen des Bundesgebiets zuständig war.
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VG Saarlouis |
2. Kammer |
19.5.2009 |
2 K 870/08 |
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VG Saarlouis |
2. Kammer |
19.5.2009 |
2 L 446/09 |
Kein Ausnahmefall, der ein Hinwegsetzen über das gesetzliche Verbot des § 34 a Abs. 2 AsylVfg rechtfertigt.
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VG Saarlouis |
3. Kammer |
19.5.2009 |
3 K 707/08 |
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OLG Saarbrücken |
4. Zivilsenat |
19.5.2009 |
4 U 347/08 - 109 |
a. Bei Auffahrunfällen auf Bundesautobahnen setzt der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis nicht den Nachweis voraus, dass der Auffahrende „eine gewisse Zeit“ hinter dem Vordermann auf derselben Fahrspur her gefahren ist. b. Bei einem Fahrspurwechsel des Vorausfahrenden ist der Anscheinsbeweis erst dann entkräftet, wenn der Fahrspurwechsel erwiesenermaßen in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall erfolgte.
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
18.5.2009 |
10 L 362/09 |
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LG Saarbrücken |
10. Zivilkammer |
15.5.2009 |
10 T 25/09 |
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LG Saarbrücken |
13. Zivilkammer |
15.5.2009 |
13 S 10/09 |
„Zur Haftung eines Linksabbiegers, der in einer Einbahnstraße, die lediglich rechtsseitig mit Parktaschen versehen ist, mit einem überholenden Fahrzeug kollidiert.“
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VG Saarlouis |
6. Kammer |
14.5.2009 |
6 K 438/08 |
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OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
14.5.2009 |
9 WF 47/09 |
Sichere Kenntnis von Tatsachen, aus denen sich die nicht ganz fern liegende Möglichkeit einer Abstammung des Kindes von einem anderen Mann ergibt, ist erlangt, wenn der Mann erfährt, dass die Kindesmutter in der Empfängniszeit mit anderen Männern Verkehr hatte. Unerheblich ist, ob er aus diesen Umständen den Schluss auf eine mögliche Abstammung des Kindes von einem anderen Mann zieht.
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VG Saarlouis |
10. Kammer |
13.5.2009 |
10 K 394/07 |
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