VG Saarlouis |
10. Kammer |
14.3.2007 |
10 K 10/07 |
|
VG Saarlouis |
10. Kammer |
14.3.2007 |
10 L 300/07 |
|
VG Saarlouis |
10. Kammer |
14.3.2007 |
10 L 72/07 |
Selbst wenn die verkehrsbehördliche Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, rechtswidrig war, kann aufgrund nachträglicher bzw. zusätzlicher Erkenntnisse, die im Widerspruchsverfahren zu verwerten sind, ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - hier aufgrund einer hauptsacheoffenen Abwägung - zurückgewiesen werden.
|
VG Saarlouis |
5. Kammer |
14.3.2007 |
5 K 82/06 |
1. Eine im vereinfachten Verfahren nach § 64 Abs. 2 LBO 2004 erteilte Baugenehmigung regelt von Gesetz wegen keine bauordnungsrechtlichen Fragen. Deshalb können Grüneintragungen oder sonstige Darstellungen oder Erläuterungen den Nachbarn nicht in seinen Rechten verletzen.
2. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 LBO 2004 erlaubt - wie schon § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO 1996 - die Integration von privilegierten Grenzgaragen in Hauptgebäude und die Errichtung von Terrassen auf solchen Garagen, wenn die Abstandsfläche selbst von einer anderen Nutzung frei bleibt.
|
VG Saarlouis |
5. Kammer |
14.3.2007 |
5 K 96/06 |
1. Der Nachbar hat keinen Anspruch auf Einschreiten gegen einen örtlichen Bauvorschriften widersprechenden Betonzaun, wenn die Gemeinde die Abweichung gemäß § 68 Abs. 3 LBO 2004 zugelassen hat.
2. Örtliche Bauvorschriften gewähren regelmäßig nur dann Nachbarschutz, wenn die Gemeinde der konkreten Festsetzung diese Wirkung geben wollte.
3. § 13 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004 dient nicht dem Nachbarschutz.
4. Die baupolizeiliche Generalklausel des § 3 LBO 2004 begründet einen subjektiven Anspruch auf Tätigwerden nur bei schwerwiegenden Gefahren für wichtige, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter, wenn zusätzlich eine große Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt gegeben ist und sich der Betroffene nicht selbst helfen oder die notwendige Hilfe mit Mitteln des Privatrechts unter zumutbarem Aufwand nicht beschaffen kann.
|
VG Saarlouis |
2. Kammer |
13.3.2007 |
2 L 343/07 |
|
OLG Saarbrücken |
4. Zivilsenat |
13.3.2007 |
4 U 72/06 - 20 |
Zu den Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft
|
VG Saarlouis |
10. Kammer |
12.3.2007 |
10 L 339/07 |
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt es, eine gegenüber einer GmbH verhängte Fahrtenbuchauflage auf die zu deren Fahrzeugpark gehörenden PKW zu beschränken, wenn die zugrundeliegenden Verkehrsverstöße alleine mit dem PKW und nicht mit dem LKW begangen worden sind.
|
OVG Saarlouis |
3. Senat |
12.3.2007 |
3 Q 114/06 |
Im bewaffneten Konflikt im Irak scheidet derzeit sowohl eine Extremgefahr wie auch eine systemgleiche individuelle Bedrohung jedes Rückkehrers im Sinne der Qualifikationsrichtlinie aus.
|
OVG Saarlouis |
3. Senat |
9.3.2007 |
3 Q 113/06 |
1. Die Zahl der Opfer des Untergrundkriegs im Irak beträgt nach der aktualisierten Senatsrechtsprechung etwa 100.000 Menschen mit steigender Tendenz.
2. Eine Extremgefahr besteht nicht, da bei 27 Millionen Irakern 99,6 % der irakischen Zivilbevölkerung von Anschlägen verschont bleibt und mithin nicht jeder irakische Rückkehrer sehenden Auges der Gefahr des alsbaldigen Todes oder schwerster Verletzungen ausgesetzt wird.
|
OLG Saarbrücken |
2. Senat für Familiensachen |
9.3.2007 |
9 WF 19/07 |
Unterhaltsurteile und Vergleiche, die aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes stammen, gehen über den Zeitpunkt der Vollendung der Volljährigkeit hinaus weiter und können nur im Wege der Abänderungsklage nach Eintritt der Volljährigkeit abgeändert werden.
|
OVG Saarlouis |
2. Senat |
8.3.2007 |
2 N 2/06 |
Einzelfall eines Normenkontrollantrags eines Eigentümers eines im Plangebiet eines Bebauungsplans gelegenen Hausgrundstücks, durch den im rückwärtigen Bereich der betroffenen Grundstücke unter fehlerhafter Abwägung privater Anliegerinteressen eine private Grünfläche festgesetzt wurde.
|
OVG Saarlouis |
2. Senat |
8.3.2007 |
2 N 4/06 |
Einzelfall einer fehlenden Normenkontrollantragsbefugnis von Eigentümern eines an das Plangebiet einer Ortsabrundungssatzung angrenzenden Hausgrundstücks, die sich auf eine Verletzung des Abwägungsgebotes berufen haben, deren geltend gemachte eigenen Belange - Verlust (eines Teils) der bisherigen Aussicht in die freie Natur durch ein durch die Satzung ermöglichtes Bauvorhaben, eine damit verbundene "Entwertung von Haus und Grund" und Störungen durch die Erschließung der zu dem Bauvorhaben führenden Straße und deren Nutzung - aber nicht als abwägungserheblich bewertet werden konnten.
|
OVG Saarlouis |
2. Senat |
8.3.2007 |
2 R 9/06 |
1. Der Umstand, dass eine bis auf die Nachbargrenze reichende Garage baulich und funktional mit dem Hauptgebäude, hier einem Wohnhaus, verbunden ist, steht der Annahme des Vorliegens einer abstandsflächenrechtlich privilegierten Grenzgarage nicht entgegen, sofern sich die Einhaltung der baulichen Maßvorgaben und die Beachtung der eingeschränkten Benutzungsmöglichkeiten des landesrechtlichen Grenzgaragenprivilegs hinsichtlich des im Grenzbereich befindlichen Anlagenteils eindeutig beurteilen und bejahen lassen. Ist dies der Fall, so ist auch in solchen Fällen im Sinne der Rechtsprechung des Senats von einem rechtlich „verselbständigungsfähigen Baukörper“ auszugehen. 2. Bundesrechtliche Vorschriften über die überbaubaren Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) oder über die Bauweise (§ 22 BauNVO) stehen einer solchen Auslegung nicht entgegen. 3. Bei der Einhaltung der landesrechtlichen Größenbeschränkungen für privilegierte Grenzgebäude ist eine Verletzung des bundesrechtlichen Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) unter dem Gesichtspunkt einer „erdrückenden“ Wirkung zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen; sie ist allerdings mit Blick auf das Gegenseitigkeitsverhältnis allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht zu ziehen. 4. Die Schaffung der tatsächlichen Voraussetzungen für die Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung eines Grundstücks oder der Räume in darauf befindlichen Gebäuden fällt in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Eigentümers. Sich aus der Grundstückssituation oder aus den vorhandenen baulichen Verhältnissen auf dem eigenen Grundstück ergebende Defizite können nicht über das Rücksichtnahmegebot in Form von Einschränkungen der Bebauungsmöglichkeiten der Nachbargrundstücke verlagert werden.
|
OVG Saarlouis |
1. Senat |
7.3.2007 |
1 N 3/06 |
1. Soll eine bereits veröffentlichte Naturschutzverordnung nach Behebung eines formellen Mangels neu bekannt gemacht werden, so bedarf es vorab auch im Falle textlicher Veränderungen keines erneuten Anhörungsverfahrens, wenn die Neufassung inhaltlich keine wesentlichen Änderungen enthält; wesentlich ist eine Änderung, durch die die Belange der Grundstückseigentümer anders oder stärker als zunächst vorgesehen berührt werden. 2. Wird ein Grundstück in ein Naturschutzgebiet einbezogen, obwohl es aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Unterschutzstellung nicht erfüllt, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Naturschutzverordnung, wenn der übrige Verordnungsinhalt mit der nichtigen Unterschutzstellung in keinem untrennbaren Regelungszusammenhang steht und auch für sich betrachtet noch einen sinnvollen Naturschutz gewährleistet.
|
OLG Saarbrücken |
1. Zivilsenat |
7.3.2007 |
1 U 555/05 - 196 |
Zum Schutzgesetzcharakter von §§ 4, 16 MaBV.
|
VG Saarlouis |
10. Kammer |
7.3.2007 |
10 K 4/07 |
1. In Syrien droht Festgenommenen sowohl im Polizeigewahrsam als auch bei Inhaftierung durch die Geheimdienste und bei Einreisekontrollen in Anknüpfung an die kurdische Volkszugehörigkeit, wenn sich der Betroffene in irgend einer Weise exponiert für die kurdische Sache einsetzt. 2. Allein aufgrund der kurdischen Volkszugehörigkeit oder der Stellung eines Asylantrags im Bundesgebiet ist hingegen nicht mit politischer Verfolgung oder abschiebungsschutzrelevanten Repressalien zu rechnen.
|
VG Saarlouis |
10. Kammer |
7.3.2007 |
10 K 7/07 |
1. Obgleich davon auszugehen ist, dass die syrische Auslandsbeobachtung bemüht ist, Oppositionelle im Exil auszuspionieren, ist jegliche, auch nur untergeordnete, exilpolitische Betätigung den syrischen Behörden bekannt. Eine relevante exilpolitische Betätigung liegt dementsprechend bereits etwa in der bloßen Teilnahme an Demonstrationen vor. Gefährdet und damit schutzbedürftig ist nur derjenige, der exilpolitisch - entweder als exponierte Persönlichkeit und / oder - in exponierter Weise - in Erscheinung tritt. 2. Eine Betätigung als Vorstandsmitglied im Assyrischen Kulturverein des Saarlandes lässt bei einer Rückkehr nach Syrien nicht erwarten, dass er dadurch in exponierter Weise in Erscheinung getreten ist und dadurch die Aufmerksamkeit der syrischen Behörden, insbesondere der syrischen Auslandsbeobachtung, auf sich gelenkt hat. 3. Assyrische Christen werden in Syrien von dem dort herrschenden Schiiten nicht als Regimegegner betrachtet.
|
LArbG Saarbrücken |
2. Kammer |
7.3.2007 |
2 TaBV 8/06 |
|
OVG Saarlouis |
3. Senat |
7.3.2007 |
3 Q 146/06 |
a) Sind Wahlen zur Besetzung von Stadtratsausschüssen nach gemeinsamen Wahlvorschlägen wegen eines Verstoßes gegen das Prinzip der demokratischen Repräsentation zu beanstanden, so führt das gleichwohl nicht zu einer Verletzung subjektiver organschaftlicher Rechte eines fraktionslosen Stadtratsmitglieds, wenn dieses dadurch nicht um einen ihm bei einer spiegelbildlichen Besetzung der Ausschüsse entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Stadtrat "zustehenden" Sitz in einem Ausschuss gebracht worden ist, sondern die Realisierung seiner Wahlchance aufgrund von "Unwägbarkeiten" des Wahlgeschehens ebenfalls nicht dem Prinzip der spiegelbildlichen Verletzung in den Ausschüssen nach den Mehrheitsverhältnissen im Plenum entspräche.
b) Adressat der Verpflichtung, der Einberufung des Stadtrates die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen, ist allein der (Ober-)Bürgermeister, dem die Sitzungsvorbereitung obliegt.
c) Hat das Verwaltungsgericht auf den dahingehenden Antrag eines Stadtratsmitglieds festgestellt, dass der (Ober-)Bürgermeister seine Rechte verletzt hat, indem er es unterlassen hat, Verwaltungsvorlagen zu einem Tagesordnungspunkt einer Stadtratssitzung zu übersenden, so hat das Stadtratsmitglied keinen darüber hinausgehenden Anspruch darauf, das auch die Rechtswidrigkeit des zu diesem Tagesordnungspunkt gefassten Gemeinderatsbeschlusses festgestellt wird, da dem Stadtrat keine Pflichten hinsichtlich der ordnungsgemäßen Einladung von Ratsmitgliedern treffen und ein Ratsmitglied keinen Anspruch auf objektive Rechtmäßigkeit der Ratsbeschlüsse hat.
|
OVG Saarlouis |
3. Senat |
7.3.2007 |
3 Q 166/06 |
Unter Beachtung des Europarechts wird asylrechtlich sowohl die innere als auch die äußere Religionsfreiheit geschützt, indes nur vor schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
6.3.2007 |
3 K 398/06 |
Zur Rechtmäßigkeit einer dem Miterben eines verstorbenen Beihilfeberechtigten gegenüber geltend gemachten Rückforderung von an den Beihilfeberechtigten zu dessen Lebzeiten auf eine zu erwartende Beihilfe gewährten Abschlagszahlungen.
Zur "VA-Befugnis" der Beihilfestelle in derartigen Rückforderungsfällen.
|
VG Saarlouis |
3. Kammer |
6.3.2007 |
3 K 430/06 |
1. Nach § 18 Abs. 2 BhVO (Saarland) können, wenn Hinterbliebene im Sinne von § 18 Abs. 1 BhVO (Kinder und Ehegatte) nicht vorhanden sind, Beihilfen an andere Personen nur gewährt werden, soweit diese durch die Kosten belastet sind, die sie für den Beihilfeberechtigten bezahlt haben.
2. Eine Belastung im Sinne der Vorschrift scheidet aus, wenn der (in zumutbarer Weise verwertbare) Nachlass des verstorbenen Beihilfeberechtigten zur Deckung der durch seine Krankheit und seinen Tod bedingten Aufwendungen ausreicht.
|
OVG Saarlouis |
3. Senat |
5.3.2007 |
3 A 12/07 |
Die religiöse Gruppe der Yezidinnen und Yeziden im Irak von insgesamt etwa 475.000 Menschen unterliegt keiner Gruppenverfolgung; die Verfolgungsdichte der Yeziden von rund 1:3467 hält einen sicheren Abstand zu der kritischen Verfolgungsdichte.
|
LSG Saarbrücken |
7. Senat |
2.3.2007 |
L 7 R 44/05 |
Bei einer Rente aus der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Umlageverfahren handelt es sich - jedenfalls für die Zeit ab dem 01.01.2004 - um eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des § 228 SGB 5 und nicht um Versorgungsbezüge nach § 229 I 1 Nr 5 SGB 5. Der Bezieher einer hüttenknappschaftlichen Zusatzrente hat daher einen Anspruch auf Übernahme der hälftigen Krankenversicherungsbeiträge nach § 249 a SGB 5. Ein anderes Normverständnis würde den Gleichheitssatz des Art 3 I GG verletzen.
|
VG Saarlouis |
10. Kammer |
28.2.2007 |
10 K 80/05 |
|
VG Saarlouis |
5. Kammer |
28.2.2007 |
5 K 2/06 |
Wird der "Wohnraum" in auch freiberufsähnlichen Zwecken dienenden großen Einfamilienhäusern nur sporadisch zu Wohnzwecken genutzt, prägt die berufliche Nutzung das Gebäude, auch wenn die angegebene wohnfremde Nutzungsfläche unter 50% beträgt. Das gilt erst Recht, wenn der "Wohnraum" weder über Schlafzimmer noch Küche verfügt, dass "Esszimmer" als Konferenzzimmer und das offene "Wohnzimmer" als Hotellounge wirken.
|
VG Saarlouis |
5. Kammer |
28.2.2007 |
5 K 20/06 |
Der Vorderliegernachbar kann im unbeplanten Innenbereich eine artgleiche Bebauung in der zweiten Reihe nur nach den Grundsätzen des Rücksichtnahmegebotes verhindern. Er hat keinen Anspruch auf Fortbestand einer faktischen Ruhezone auf einem fremden Baugrundstück.
|
VG Saarlouis |
5. Kammer |
28.2.2007 |
5 K 42/06 |
1. Eine Baugenehmigung ist nicht nichtig, wenn sie nur in einem Punkt von allenfalls zweitrangiger Bedeutung unbestimmt ist.
2. Ein Nachbar kann mit seiner Klage gegen eine unbestimmte Baugenehmigung nur dann Erfolg haben, wenn die Baugenehmigung eine Bauausführung zulässt, die gegen eine seinem Schutz dienende Vorschrift verstößt.
3. Eine Dachgaube, deren Vorderfront sich als Fortsetzung der darunterliegenden Außenwand darstellt, ist abstandsflächenrechtlich kein unbeachtlicher Dachaufbau, vielmehr bei der Bestimmung der Wandhöhe und damit der Abstandsfläche zu berücksichtigen.
4. Wird die natürliche Geländeoberfläche von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aufgrund amtlicher Unterlagen und eigener örtlicher Aufnahmen ermittelt und ist diese sowohl vom Längs- als auch vom Querprofil her stimmig, muss der Nachbar gewichtige Gründe dartun, um diesen Ansatz in Frage zu stellen.
5. Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes wegen des Maßes der baulichen Nutzung liegt regelmäßig nicht vor, wenn das zugelassene Bauwerk den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht und die Abstandsflächen einhält. Daran ändert sich im Regelfall auch dann nichts, wenn ein seit mehr als 40 Jahren angewandter Bebauungsplan wegen einer nicht mehr auffindbaren Veröffentlichung unwirksam ist.
|
VG Saarlouis |
5. Kammer |
28.2.2007 |
5 K 89/05 |
Sofern bei einem Krankenhaus im Fall der Erteilung einer Baugenehmigung Gebührenfreiheit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. SGebG besteht, wird diese nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 2 SGebG ausgeschlossen. Denn das Krankenhaus hat keine Möglichkeit, die Baugenehmigungsgebühren auf die von ihm erhobenen Pflegesätze umzulegen.
|