juris PraxisKommentar Internetrecht - Das Recht der Digitalisierung

Praxisfragen zu Digitalisierung und Internetrecht aktuell kommentiert und mit dem juris Portal vernetzt.

 juris PraxisKommentar Internetrecht - Das Recht der Digitalisierung

Der juris PraxisKommentar Internetrecht beantwortet in 10 Kapiteln praxisrelevante Rechtsfragen zu Digitalisierung und Internetnutzung. Eingebunden in das juris Portal erläutert das Werk bereits in 8. Auflage die wesentlichen Vorschriften des Informations- und Kommunikationstechnologierechts auf aktuellem Rechtsstand.

Das vielzitierte Werk berücksichtigt in der Neuauflage relevante Gesetzesentwicklungen. Zu zitierter Rechtsprechung, Gesetzen und Literaturnachweisen gelangen Sie bequem über die smarte Verlinkung.

  • Internetrecht und Digitalisierung aktuell und praxisnah kommentiert
  • Inklusive Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA) und Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
  • Innovatives Aktualisierungskonzept für mehr Beratungssicherheit
  • Intelligente Vernetzung mit dem juris Portal bringt Zeitgewinn

ab 16,00 €
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*Mindestlaufzeit 12 Monate:

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Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Prof. Dr. Dirk Heckmann (Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs) (Direktor im Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation bidt.digital) (Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Technische Universität, München) |  Prof. Dr. Anne Paschke (Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Technikrecht sowie Direktorin des Instituts für Rechtswissenschaften, TU Braunschweig) (Gastwissenschaftlerin am TUM Center for Digital Public Services, TU München) (Lehrbeauftragte am Hasso-Plattner-Institut, Universität Potsdam)
Bearbeiter:  Prof. Dr. Wilfried Bernhardt (Staatssekretär a.D., Rechtsanwalt, Honorarprofessor Universität Leipzig) |  Dr. Thimo Brand (Rechtsanwalt, München) |  Prof. Dr. Frank Braun (Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Hagen) (Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften, Landshut) |  Prof. Dr. Dirk Heckmann (Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs) (Direktor im Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation bidt.digital) (Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Technische Universität, München) |  Dr. Christina-Maria Leeb (Richterin, Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Abteilung für Digitalisierung und Innovation, Stabsstelle Legal Tech) |  Prof. Dr. Anne Paschke (Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Technikrecht sowie Direktorin des Instituts für Rechtswissenschaften, TU Braunschweig) (Gastwissenschaftlerin am TUM Center for Digital Public Services, TU München) (Lehrbeauftragte am Hasso-Plattner-Institut, Universität Potsdam) |  Sarah Rachut (Wissenschaftliche Mitarbeiterin; Geschäftsführerin TUM Center for Digital Public Services, Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung; Technische Universität München) |  Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp (Professor für Öffentliches Recht, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin) |  Dr. Martin Scheurer (Head of Data Privacy, Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft) |  Fabian Wiedemann (Doktorand, Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Prof. Dr. Dirk Heckmann, TUM School of Social Sciences and Technology, München)

juris PraxisKommentar Internetrecht: Zu Digitalisierung und IT-Recht aktuell informiert

Die Digitale Transformation schreitet voran, unaufhaltsam und immer schneller. Das berührt in besonderem Maße auch das Recht der Digitalisierung, nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Regulierungen auf allen Ebenen (EU, Bund, Länder). So ist die Neuauflage des juris PraxisKommentars Internetrecht nicht nur durch eine umfassende Aktualisierung geprägt, sie ist in Teilen eine Neubearbeitung und erhebliche Erweiterung.

Internetrecht und Digitalisierung aktuell und praxisnah kommentiert

Einige Neuerungen im Detail:

Kapitel 1 befasst u.a. mit den zahlreichen (EU-)Gesetzgebungsakten. Exemplarisch seien genannt der Digital Services Act (kurz DSA; zielt darauf ab, insbes. Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen, Dienste und Produkte zu schaffen), der Digital Markets Act (kurz DMA; zielt darauf ab, Regeln für Unternehmen mit dominierender Marktmarkt – sogenannte Torwächter – zu schaffen, die faktisch den Zugang von Wettbewerbern kontrollieren können, um faire und gleichwertige Wettbewerbsbedingungen zu schaffen) sowie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das den DSA ergänzen und insbesondere vorsehen soll, dass die Bundesnetzagentur zentrale Koordinierungsstelle für die digitalen Dienste in Deutschland wird. Das DDG soll zudem den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland modernisieren sowie Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA regeln, es löst das Telemediengesetz (TMG) ab.

  • In Kapitel 1.2 erfolgt eine ausführliche Kommentierung des Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG).
  • Kapitel 1.3 enthält die ausführliche Darstellung des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA).
  • Kapitel 1.4 enthält:
    • Aktualisierung des Haftungsrechtskapitels aufgrund der Neuregelung durch den Digital Services Act (DSA) und die Neuerungen im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
    • Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen zur Intermediärshaftung.
    • Ausführungen zum Zueigenmachen fremder Informationen nach dem DSA insbesondere unter Berücksichtigung der Louboutain-Entscheidung (EuGH v. 22.12.2022 – C 148/21; 184/21)
    • Ergänzungen zur Löschung und Weiterverbreitung bereits abrufbarer negativer Bewertungen sowie zu Prüfpflichten des Plattformbetreibers, insbesondere bei der Rüge des nicht gegebenen Geschäftskontaktes
    • Ausführungen zu Sperr- und Löschverboten auf sozialen Netzwerken
    • Ergänzungen zur Haftung der Betreiber von Suchmaschinen nach dem DAS

Kapitel 2 zum Domainrecht bespricht wichtige Entscheidungen, z.B. BGH v. 26.10.2023 - I ZR 107/22 zur Interessenabwägung bei Prüfung einer unberechtigten Namensanmaßung - energycollect.de.

Kapitel 3.1 und 3.2 zum Urheberrecht behandeln ein sehr dynamisches Rechtsgebiet. Dies auch aufgrund neuer bedeutender technischer Tools, insbesondere im Bereich Künstlicher Intelligenz. Auch wegen der richterlichen Rechtsfortbildung gibt es ständig einen hohen Aktualisierungsbedarf im Urheberrecht. Genannt seien die neueren Entwicklungen wie etwa Non-Fungible Tokens (NFTs), die Umkehr von der Störerhaftung zur täterschaftlichen Haftung der Plattformbetreibenden seit den bahnbrechenden EuGH-Entscheidungen in Sachen YouTube und Cyando sowie aktualisierte und dezidierte Ausführungen u.a. zu den durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) eingefügten §§ 60a ff. UrhG sowie zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG).

Kapitel 4 zum digitalen Handel enthält in Kapitel 4.1 Ausführungen und Darstellungen zu § 127 StGB der das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet sanktioniert.

  • Kapitel 4.2 zum Vertragsschluss im Internet beleuchtet detailliert die Rechtsprechung zum Beschriftungserfordernis des Bestellbuttons, die Normierung des Kündigungsbuttons (§ 312k BGB), die Neuaufnahme der Regulierung zum Widerrufbutton (ab 28.06.2025; der Gesetzgeber hat bei Dauerschuldverhältnissen, die auf elektronischem Wege geschlossen wurden, eine neue Lösungsmöglichkeit reguliert) sowie einen
  • detaillierten Ausblick zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches ab 28.06.2025 gilt. Zweck des BFSG ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher und Nutzer zu gewährleisten, um insbesondere das Recht der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderung zu stärken.
  • Kapitel 4.3 enthält umfassende Anpassungen und detaillierte Darstellungen bzgl. DDG und DSA, P2B-VO und beleuchtet insbesondere auch das Verhältnis der P2B-VO zum DAS, Informationspflichten und das Verhältnis zu anderen Regelungen, bspw. der PAngV.
  • Kapitel 4.4 zu den Online-Auktionen hat Anpassungen erfahren bzgl. Besonderheiten beim Vertragsschluss auf "Kleinanzeigen".
  • Kapitel 4.5 zum Online-Marketing enthält Ergänzungen und Anpassungen zur Verantwortlichkeit bei "Dritt-Handeln" sowie umfassende Änderungen basierend auf DSA und DDG, insbesondere bzgl. Direktmarketing, Werbung über Facebook und Influencer-Marketing. Außerdem:
    • Darstellung der zu erwartenden Neuerungen bzgl. European Media Freedom Act (EMFA)
    • Umfassende Anpassungen bzgl. wettbewerbsrechtlicher Vorgaben durch Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 und Anpassungen durch Änderungen des UWG. bzgl. Influencer-Marketing (Kennzeichnungspflicht geschäftlicher Handlungen mit kommerziellem Zweck).

Kapitel 5 zur digitalen Verwaltung beleuchtet EU-Gesetzgebungsakte wie insbesondere den DGA und die KI-VO sowie

  • noch detaillierter die eIDAS-VO, die europaweit geltende, verbindliche Regelungen in den Bereichen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste" enthält
  • ausführliche Anpassungen zum neuen § 3a VwVfG zur Übermittlung elektronischer Dokumente inklusive Synopse zur alten Fassung
  • Kommentierung zur Novellierung OZG 2.0, das den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren schaffen soll
  • Informationen zu Strategien wie der Datenstrategie der BReg (u. a. Deutsche Verwaltungscloud-Strategie, KI-Strategie) und den Digitalisierungsstrategien der Länder

Kapitel 8 Strafrecht nimmt die E-Evidence Verordnung (EU) 2023/1543 in den Focus, die es insbesondere nationalen Ermittlungsbehörden ermöglichen soll, digitale Beweismittel durch eine Anordnung unmittelbar von Diensteanbietern aus anderen EU-Staaten zu verlangen. Außerdem im Kapitel: Neue Straftatbestände wie die verhetzende Beleidigung nach § 192a StGB oder das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet nach § 127 StGB und duie Novellierung der StPO, insbesondere durch das Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (DokHVG)

Kapitel 9 Datenschutz enthält:

  • Ergänzungen zum TTDSG, insbesondere § 25 TTDSG zu Cookies und sonstigen Zugriffen auf Endgeräte
  • EDSA, Guidelines 04/2022 zur Berechnung behördlicher Geldbußen und Guidelines 09/2022 zum Datenschutzverstoß
  • DSK, Beschluss zum Einsatz von Google Analytics
  • Anforderungen an KI-gestützte Datenverarbeitungen sowie
  • viele wichtige EuGH-Entscheidungen wie z.B. EuGH v. 14.12.2023 – C-340/21 zur Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen, EuGH v. 30.03.2023 – C-34/21 zum Beschäftigtendatenschutzrecht oder auch EuGH v. 26.10.2023 – C-307/22 zur Kopie der Patientenakte.

Neu mit der 8. Auflage eingefügt: Kapitel 10 zum Datenrecht. Das neue Kapitel Datenrecht trägt der immer größeren Bedeutung dieses Rechtsgebiets Rechnung und beleuchtet

  • Grundlagen und Entwicklung des Datenrechts
  • Ausführliche Darstellung des Daten-Governance-Rechtsakts (DGA), der sich u.a. mit der Weiterverwendung bestimmter Kategorien geschützter Daten im Besitz öffentlicher Stellen, den Anforderungen an Datenvermittlungsdienste, dem Prinzip des Datenaltruismus und der Etablierung eines Europäischen Dateninnovationsrats befasst.
  • Ausführliche Darstellung der Datenverordnung (Data Act), die den freien Datenfluss innerhalb der Europäischen Union fördern soll, indem sie Regeln für den Umgang mit nicht-personenbezogenen Daten festlegt.
  • Darstellung der Verordnung über den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten – Free-Flow-of-Data-Verordnung.
  • Einblick in die Regulierung von Datenräumen, u.a. in den Entwurf der European-Health-Data-Space-Verordnung.
  • Sektorspezifisches Datenrecht, z.B. aus dem Mobilitätssektor, dem Energiesektor und dem Gesundheitssektor.

Kapitelübersicht

1. Allgemeiner Teil
1.1 Einführung in Recht und Rechtspolitik der Digitalisierung
1.2 Regulierung der technisch-organisatorischen Infrastruktur der Digitalisierung
1.3 Online-Plattformen
1.4 Verantwortlichkeit der Diensteanbieter
2. Domainrecht
2.1 Registrierung und Rechtsgeschäfte
2.2 Domainstreitigkeiten
3. Urheberrecht
3.1 Nutzung fremden Contents
3.2 File-Sharing
4. E-Commerce
4.1 Dimensionen des E-Commerce
4.2 Vertragsschluss im Internet
4.3 Der rechtskonforme Webshop – Informationspflichten
4.4 Online-Auktionen
4.5 Online-Marketing
5. E-Government
6. Elektronischer Rechtsverkehr
7. Arbeitsrecht
8. Strafrecht
9. Datenschutzrecht
10. Datenrecht

Herausgeberteam

Seit der 7. Auflage wird das Werk von Herrn Prof. Dr. Heckmann und Frau Prof. Dr. Anne Paschke gemeinsam herausgegeben.

  • Prof. Dr. Heckmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, Technische Universität München sowie Direktor im Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation bidt.digital. Als nebenamtlicher Verfassungsrichter, Gutachter für den Deutschen Bundestag, Mitglied des Nationalen IT-Gipfels der Bundesregierung sowie Vorstandsmitglied der DGRI und des Deutschen EDV-Gerichtstages hat er einen besonderen Bezug zur IT-Rechtspraxis. Daneben ist er auch Herausgeber des juris PraxisReports IT-Recht und des AnwaltZertifikatOnline IT-Recht.

  • Univ.-Prof. Dr. Anne Paschke ist Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht, Technikrecht und Recht der Digitalisierung an der Technischen Universität Braunschweig. Dort ist sie zugleich Direktorin des Instituts für Rechtswissenschaften und Leiterin der Forschungsstelle Mobilitätsrecht. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Recht der Digitalisierung, E-Commerce, Daten(schutz)recht, Medienrecht und IT-Sicherheitsrecht mit zahlreichen Aufsätzen, Lehrbuch- und Handbuchbeiträgen.

Innovatives Aktualisierungskonzept

Relevante Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung werden im Onlinekommentar ständig eingepflegt. Das innovative dreistufige Aktualisierungsmodell erlaubt den Autoren, schnell auf Veränderungen zu reagieren. Es wurde speziell für die juris PraxisKommentare entwickelt und hat maßgeblich zum Erfolg der Reihe beigetragen:

  • Stufe 1: Fortlaufende Einarbeitung von Aktualisierungshinweisen
  • Stufe 2: Überarbeitung einzelner Bereiche der Kommentierung, etwa bei umfangreichen Gesetzesänderungen oder bei gesteigerter Rechtsprechung
  • Stufe 3: Regelmäßige Komplettbearbeitung in Form von Neuauflagen

Intelligente Vernetzung mit dem juris Portal bringt Zeitgewinn

Optional erhalten Sie den Kommentar auch als E-Book-Ausgabe zum Download.

Sowohl im Onlinekommentar und als auch im E-Book können Sie alle zitierten Entscheidungen, Normen und Literaturnachweise per Klick direkt im vollen Wortlaut aufrufen. So behalten Sie die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur stets im Blick. Die Verlinkungsdichte der juris PraxisKommentare ist bis heute einzigartig.

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